Herzlich willkommen!
Hier sind Sie genau richtig, wenn Sie auf der Suche nach einer
Schulung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind.
Nachfolgend finden Sie ein umfangreiches und bundesweites
Schulungsangebot von Dozenten, welche aufgrund ihrer
einschlägigen Berufserfahrungen über eine hohe Expertise aus der
Praxis verfügen.
Schulungsangebote - Patrick Nottenkämper
Ehrenamtliche Vormundschaft
- Zielgruppe
-
Ehrenamtliche Vormünder (mit/ohne Erfahrung) sowie Jugendamtsmitarbeiter.
- Ort
-
Online
- Termin(e)
-
- 14.04.2026 (fast ausgebucht)
- Zeitrahmen
-
09:00–16:00 Uhr (inkl. Pausen)
- Teilnehmerzahl
-
Min. 3
- Kosten
-
239 € (brutto)
- Inhalte
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- Rechtliche Grundlagen
- Rollenverständnis, Erwartungen, Zusammenarbeit
- Rechtsschutz (u.a. gegenüber Behörden)
- Psychologische Aspekte
- Verdacht einer Straftat gegen das Mündel
- Besonderheiten: UMA als Mündel / Pflegeeltern als Vormünder
- Begleitung in die Volljährigkeit
- Selbsttest & Vernetzung
Amtsvormundschaft
- Zielgruppe
-
Jugendamtsmitarbeiter (mit und ohne Erfahrung).
- Ort
-
Online*
- Termin(e)
-
- 30.04.2026 (ausgebucht)
- 08.05.2026*
- Zeitrahmen
-
09:00–16:00 Uhr (inkl. Pausen)
- Teilnehmerzahl
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Min. 5
- Kosten
-
239 € (brutto)
- Inhalte
-
- Rechte und Pflichten des Amtsvormunds
- Verbot des Mischarbeitsplatzes (§ 55 Abs. 5 SGB VIII)
- Haftung
- Kooperationspartner (innerhalb und außerhalb des Jugendamts)
- Rollenverständnis
- Rechtsschutz
- Psychologische Aspekte
- Verdacht einer Straftat zulasten des Mündels
- Unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) als Mündel
- Übergang in die Volljährigkeit
- Aktuelle Praxisbeispiele aus der Amtsvormundschaft
Bundesfachtag "Koordinierungsstelle im Jugendamt"
- Zielgruppe
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Jugendamtsmitarbeiter, ihre Führungskräfte und Jugendamtsleitungen.
- Ort
-
Würzburg (Novum Conference & Events, Schweinfurter Str. 11)
- Zeitrahmen
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09:00 - 16:00 Uhr (den geplanten Ablauf finden Sie unter "Mehr")
- Teilnehmerzahl
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Min. 12
- Kosten
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345 € (brutto)
- Inhalte
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- Aufgaben/Zuständigkeiten im behördlichen Vormundschaftswesen
- Vormundschaftsbezogene Aufgaben & Koordinierung
- Bedeutung § 55 Abs. 5 SGB VIII („Verbot der Mischarbeitsplätze“)
- Schnittstellen ASD & PKD
- Muster einer Kooperationsvereinbarung
Interkommunale Zusammenarbeit in der Vormundschaft
- Zielgruppe
-
Jugendamtsmitarbeiter (insb. Leitung/Führung), Jugenddezernenten, Kämmerer, (Ober-)Bürgermeister, Bezirksregierungen, Ministerien.
- Ort
-
Bundesweit*
- Zeitrahmen
-
09:00–16:00 Uhr (inkl. Pausen)
- Inhalte
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- Aufgaben/Zuständigkeiten im behördlichen Vormundschaftswesen
- Amtshilfe (§ 3 SGB X)
- Beteiligung freier Träger (§ 76 SGB VIII)
- Interkommunale Zusammenarbeit nach § 69 Abs. 4 SGB VIII + einschlägiges Landesrecht
- Mustervereinbarung & Austausch
Jugendamtsinterne Zusammenarbeit in der Vormundschaft (Koordinierungsstelle)
- Zielgruppe
-
Insbesondere Jugendamtsleiter, Führungskräfte und Jugendamtsmitarbeiter.
- Ort
-
Online*
- Zeitrahmen
-
09:00–16:00 Uhr (inkl. Pausen)
- Teilnehmerzahl
-
Min. 5
- Kosten
-
239 € (brutto)
- Inhalte
-
- Aufgaben/Zuständigkeiten im behördlichen Vormundschaftswesen
- „Vormundschaftsbezogene Aufgaben“ & Koordinierung
- Bedeutung § 55 Abs. 5 SGB VIII („Verbot der Mischarbeitsplätze“)
- Schnittstellen ASD & PKD
- Muster einer Kooperationsvereinbarung
*Hinweis: Mit Blick auf seine hauptamtliche Tätigkeit darf Herr Nottenkämper in Westfalen-Lippe lediglich ehrenamtliche Vormünder (und nicht auch Mitarbeiter von Jugendämtern in Westfalen-Lippe) schulen. Ansonsten gilt sein Schulungsangebot bundesweit.
Das sagen ehemalige Teilnehmer
-
„Gut war: die rechtlichen Themen, wenn über Erfahrungen / Praxis
gesprochen wurde."
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„Systematik der Gesetze wurde Nichtjuristen gut vermittelt."
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„Austausch im Plenum, Praxisbeispiele, genügend Pausen, sehr
verständliche Erklärungen."
-
„Gesprächsstruktur, Vortragstechnik, abwechslungsreich mit
Gruppenarbeit."
-
„Entspannte Atmosphäre, hilfreiches Material."
Die Schulung „Ehrenamtliche Vormundschaft“ richtet sich sowohl an ehrenamtliche Vormünder (mit und ohne Erfahrung) als auch an Jugendamtsmitarbeiter, welche für die Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern verantwortlich sind.
In dieser Schulung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über wichtige Themen, die Sie als (potenzieller) ehrenamtlicher Vormund bzw. Jugendamtsmitarbeiter kennen sollten. Fragen Sie sich, welche Rechte und Pflichten ein ehrenamtlicher Vormund hat? Wir werden uns intensiv mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen. Darüber hinaus werden wir uns der (guten) Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kooperationspartnern, dem „richtigen“ Rollenverständnis sowie den unterschiedlichen Erwartungen widmen.
Auch werden wir das Thema „Rechtsschutz“ gründlich behandeln. Denn nicht immer bekommt Ihr Mündel insbesondere vom Jugendamt oder dem BAMF bzw. der Ausländerbehörde das, was ihm rechtlich zusteht. Zudem erhalten Sie einen Einblick in psychologische Aspekte und Sie erfahren, welche Strategien sinnvoll sind, wenn Ihr Mündel (vielleicht) Opfer einer Straftat wurde.
Wir werden darüber sprechen, was bei einem unbegleiteten minderjährigen Ausländer als Mündel und was bei Pflegeeltern als ehrenamtlicher Vormund besonders zu beachten ist. Inhaltich abgerundet wird die Schulung mit Tipps dazu, was bei der Begleitung des Mündels in die Volljährigkeit bedacht werden sollte.
Mit einem Selbsttest am Ende der Schulung können Sie erfahren, was Sie nunmehr alles über die Führung einer ehrenamtlichen Vormundschaft wissen. Auch erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen, um sich bei künftigen Fragen rund um Ihre Vormundschaft austauschen zu können.
Die Fortbildung „Amtsvormundschaft" wurde speziell für Jugendamtsmitarbeiter konzipiert. Sie erhalten ein umfassendes Wissen zur Führung einer Amtsvormundschaft. Wir werden uns gründlich mit den Rechten und Pflichten eines Amtsvormunds beschäftigen. In diesem Zusammenhang werden Sie auch erfahren, was es mit § 55 Abs. 5 SGB VIII auf sich hat und ob Sie eigentlich persönlich für Ihre Amtsführung haften.
Zudem werden wir uns anschauen, mit welchen Kooperationspartnern Sie als Amtsvormund im Alltag – sowohl innerhalb als auch außerhalb Ihres Jugendamts – zusammenarbeiten. Dabei betrachten wir auch das „richtige" Rollenverständnis eines Amtsvormunds. Das Thema „Rechtsschutz" werden wir ebenfalls intensiv behandeln. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Ihr Mündel (mit Ihnen) für seine Rechte „kämpfen" muss – außergerichtlich und gegebenenfalls vor Gericht.
Sie bekommen einen Einblick in psychologische Aspekte und erfahren ganz konkret, was Sie machen (oder besser unterlassen) sollten, wenn Ihr Mündel (vielleicht) Opfer einer Straftat wurde. Bei Ihrem Mündel handelt es sich um einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer? Welche Besonderheiten dabei zu beachten sind, werden wir uns ebenfalls anschauen.
Im letzten Teil dieser Fortbildung geht es darum, was Sie bei der Begleitung Ihres Mündels in die Volljährigkeit bedenken sollten. Abgeschlossen wird die Fortbildung mit einem Selbsttest. Dieser besteht aus theoretischen Fragen und aktuellen Praxisbeispielen aus der Amtsvormundschaft.
Der Bundesfachtag „Koordinierungsstelle im Jugendamt“ bietet ein Forum für den gemeinsamen Austausch, zur Diskussion und Vernetzung. In Vorträgen werden verschiedene Fachthemen behandelt. Willkommen sind Jugendamtsmitarbeiter, ihre Führungskräfte und Amtsleitungen aus Jugendämtern aus allen Bundesländern mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen.
Die Aufgaben im Bereich des behördlichen Vormundschaftswesens werden im Detail erläutert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den sogenannten „vormundschaftsbezogenen Aufgaben“. Dies sind diejenigen strukturellen Aufgaben, welche das Jugendamt bzw. der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Bereich der Vormundschaft wahrzunehmen hat und bei denen es sich gerade nicht um die Führung von Amtsvormundschaften handelt, also insbesondere die Akquise, Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern. Wahrgenommen werden diese Aufgaben sinnvollerweise in bzw. von einer jugendamtsinternen „Koordinierungsstelle“. In diesem Zusammenhang wird aufgezeigt, welche Bedeutung dem in § 55 Absatz 5 SGB VIII mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft getretenen „Verbot der Mischarbeitsplätze“ zukommt. Auch wird aufgezeigt, welches Jugendamt für welche der Aufgaben örtlich zuständig ist. Zudem werden die Schnittstellen zur Aufgabenwahrnehmung mit dem ASD und PKD betrachtet. Abgerundet wird der Bundesfachtag durch die Vorstellung und Besprechung eines Musters für eine (jugendamtsinterne) Kooperationsvereinbarung.
Ablauf
09:00 - 10:00 Eintreffen der Gäste mit Snacks und Begrüßungskaffee
10:00 - 10:45 Begrüßung und Gruppenarbeit
10:45 - 11:00 Kaffeepause mit Snacks
11:00 - 12:30 Vorstellung der Ergebnisse und Fachvortrag
12:30 - 13:15 Mittagspause mit Mittagessen
13:15 - 15:00 Gruppenarbeit und Vorstellung der Ergebnisse
15:00 - 15:15 Kaffeepause mit Snacks
15:15 - 16:00 Fachvortrag
In der Teilnahmegebühr ist auch die Verpflegung enthalten: Süße und herzhafte Snacks zu den beiden Kaffeepausen, Mittagessen als 2-Gang Buffet (Vorspeise und Hauptgang vegetarisch/nicht vegetarisch) sowie alkoholfreie Getränke im Tagungsraum und Kaffeespezialitäten, Filterkaffee und Tee an den jeweiligen Stationen.
Anreise
Den Tagungsort erreichen Sie bequem mit der Deutschen Bahn (15-minütiger Fußweg vom Bahnhof, weitere Informationen zu Straßenbahn und Bus finden Sie unter www.novum-wuerzburg.de/conference_events/fuer_besucher/index.php) oder mit dem PKW. Es stehen zahlreiche kostenpflichtige Parkplätze bzw. Parkhäuser in der Nähe zur Verfügung.
Vorübernachtung
Das Novum befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Würzburger Altstadt mit ihren außergewöhnlichen historischen Sehenswürdigkeiten, wie beispielsweise der zum Weltkulturerbe gehörenden Residenz. Dort gibt es eine große Auswahl an verschiedenen Hotels wie beispielsweise das Dorindt, Premier Inn, Moxy, AC Hotel by Marriott und das B&B. Sofern eine Vorübernachtung gewünscht wird, ist diese durch die Teilnehmer selbst zu buchen.
Sie spielen mit dem Gedanken, die Aufgaben des behördlichen Vormundschaftswesens gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Jugendämtern wahrzunehmen? Oder Sie möchten diese Aufgaben von einem anderen Jugendamt wahrnehmen lassen oder aber für ein anderes Jugendamt erledigen? Haben Sie vielleicht sogar bereits konkrete Ideen für eine interkommunale Zusammenarbeit, benötigen aber noch das passende rechtliche Rüstzeug, um Ihr Jugendamt interkommunal stark aufzustellen?
Diese Schulung richtet sich an Jugendamtsmitarbeiter (insbesondere Jugendamtsleiter und andere Führungskräfte) sowie an Jugenddezernenten, Kämmerer und (Ober-) Bürgermeister. Aber auch für die mit der interkommunalen Zusammenarbeit betrauten Mitarbeiter in Bezirksregierungen und Ministerien stellt die Teilnahme an dieser Schulung eine große Bereicherung dar.
Zunächst werden das behördliche Vormundschaftswesen im Detail sowie die gesetzlich geregelte örtliche Zuständigkeit dargestellt. Sodann beschäftigen wir uns mit der Frage, inwieweit fremde Jugendämter im Rahmen einer Amtshilfe gemäß § 3 SGB X und Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen des § 76 SGB VIII beteiligt werden können.
Anschließend wird § 69 Absatz 4 SGB VIII vorgestellt. Nach dieser bundesrechtlichen Vorschrift können mehrere örtliche Träger, auch wenn sie verschiedenen Ländern angehören, zur Durchführung einzelner Aufgaben nach dem SGB VIII gemeinsame Einrichtungen und Dienste errichten.
Anschließend schauen wir uns gemeinsam an, welche Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit in Ihrem Bundesland maßgeblich sind. Schließlich findet ein Austausch über eine Mustervereinbarung statt.
Zielgruppe des Schulungsangebots „Jugendamtsinterne Zusammenarbeit in der Vormundschaft (Koordinierungsstelle)“ sind insbesondere Jugendamtsleiter sowie andere Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Jugendamt.
Zunächst werden die Aufgaben im Bereich des behördlichen Vormundschaftswesens im Detail erläutert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den sogenannten „vormundschaftsbezogenen Aufgaben“. Dies sind denjenigen Aufgaben, welche das Jugendamt im Bereich der Vormundschaft wahrzunehmen hat und bei denen es sich gerade nicht um die Führung von Amtsvormundschaften handelt, also insbesondere die Akquise, Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern. Wahrgenommen werden diese Aufgaben sinnvollerweise in der jugendamtsinternen „Koordinierungsstelle“. In diesem Zusammenhang wird aufgezeigt, welche Bedeutung dem in § 55 Absatz 5 SGB VIII mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft getretenen „Verbot der Mischarbeitsplätze“ wirklich zukommt. Auch wird aufgezeigt, welches Jugendamt für welche der Aufgaben örtlich zuständig ist.
Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit sowie die korrekte Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gehören zu den rechtlich anspruchsvollsten und zugleich praxisrelevantesten Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Fehler in diesem Bereich führen nicht selten zu langwierigen Klärungsprozessen und finanziellen Belastungen der Jugendämter.
Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmenden Rechtssicherheit im Umgang mit Zuständigkeits- und Erstattungsfragen zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, typische Fallgestaltungen eigenständig und rechtssicher zu bearbeiten.
Inhalte:
Das Seminar vermittelt einen fundierten und praxisnahen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 86 ff., 87 ff. SGB VIII) und zur Kostenerstattung (§§ 89 ff. SGB VIII).
Anhand typischer Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis werden die rechtlichen Grundlagen der örtlichen Zuständigkeit verständlich erläutert und systematisch eingeordnet. Dazu zählt auch die Klärung der Grundbegriffe der Zuständigkeitsprüfung, wie beispielsweise „gewöhnlicher und tatsächlicher Aufenthalt“ oder „vor Beginn der Leistung“.
Im zweiten Teil des Seminars stehen die Erstattungsansprüche zwischen Jugendhilfeträgern im Mittelpunkt.
Absprachen über Schwerpunkte, Vertiefungen oder Auslassungen sind selbstverständlich möglich.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich in erster Linie an neue Fachkräfte der wirtschaftlichen Jugendhilfe, aber auch langjährige Mitarbeitende können ihre Kenntnisse „auffrischen“ und anhand eines strukturierten Überblicks für sich überprüfen und ggf. aktualisieren.
Nach § 45 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII haben Träger zum Erhalt einer Betriebserlaubnis für (teil-)stationäre Angebote ein Einrichtungskonzept vorzulegen.
Doch auch Maßnahmen- und Angebotskonzepte wie bspw. ein intensivpädagogisches Wohngruppenkonzept bedürfen zur Erfüllung eigener Qualitätsstandards eines Konzeptes.
Ebenso ist allen anderen Akteuren im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ein theoretisch basiertes Konzept für ihre Arbeit zu empfehlen. Für die Gewinnung von Sachmittelgebern ist dies mithin unbedingt erforderlich.
Fach- und Führungskräfte sind allerdings in der Praxis mit der Herausforderung konfrontiert, dass es wenig Vorgaben zur Gestaltung eines Konzeptes gibt, die Arbeitszeit knapp bemessen ist und Erfahrungen mit strukturierter Konzeptentwicklung kaum vorhanden sind.
Um Kompetenzen in der Konzeptentwicklung auszubilden, Handlungssicherheit zu gewinnen und Stolpersteine zu umgehen, wird dieses eintägige praxisnahe Seminar angeboten, in dem Ihnen konkrete Schritte der Konzeptentwicklung vermittelt werden und dafür erforderliche Kompetenzen reflektiert und diskutiert werden.
Dieses zweitägige Seminarangebot richtet sich an alle, die Veränderungsprozesse professionell gestalten und menschliches Handeln aus der Perspektive eines komplexen dynamischen Systems heraus verstehen möchten.
Denn zunächst kann systemisch nach Kurt Ludewig als Oberbegriff für eine „Sichtweise, die Systeme zu ihrem Gegenstand macht" gesehen werden.
Tilly Miller bezeichnet systemisch als hybriden Begriff, der „ganz verschiedene Denktraditionen und verschiedenes Wissen" einbeziehe und damit theoretisch breit und reflexiv angelegt sei. Dennoch spricht sie sich sehr deutlich dafür aus, zu benennen, aufgrund welcher systemtheoretischen Perspektive das eigene (systemische) Handeln begründet wird.
Kriz sagte schon 1996, dass in der Praxis eher ein Pluralismus von systemischen Verfahren ohne theoretischen Rückbezug zu beobachten sei.
Diese Vielfalt von Theorien und Techniken, teils ohne Verbindung zueinander, macht es Fachkräften im Arbeitsalltag oft schwer, den Begriff und das damit verbundene Denken und Handeln zu greifen.
Dieses Seminar ist ein Angebot, diese Lücke zu schließen.
Dafür wird die Synergetik – eine System- und Selbstorganisationstheorie – erklärt und anhand vieler auch eigener Beispiele konkret angewendet, damit die Teilnehmenden Komplexität verstehen und Veränderungsprozesse professionell gestalten können.
Je nach Wunsch der Teilnehmenden kann der Schwerpunkt auch auf systemisches Führen gelegt werden.
Laura Nottenkämper
Frau Nottenkämper
Heilpädagogin (Master of Arts)
Frau Laura Nottenkämper ist Heilpädagogin und Sozialpädagogin.
Als Heilpädagogische Früherzieherin ist sie Expertin für die frühe Kindheit und arbeitet mit Kindern und dessen Familien in vulnerablen Lebenssituationen. Adressat:innen der heilpädagogischen Früherziehung sind u.a Kinder mit Behinderungen, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Kinder mit Auffälligkeiten in der Entwicklung sowie Kinder psychisch oder suchtkranker Eltern. Sie ist aktives Mitglied im schweizerischen Berufsverband der Heilpädagogischen Früherziehung und veröffentlichte zwei Fachbeiträge über Autismus („Geboren, vergessen, gekauft, geliebt", „ASS und Migration – Versorgungssituation in der HFE und Erwartungen der Eltern im Kanton Aargau").
Durch ihre Berufserfahrung als Sozialpädagogin in einer Wohngruppe weist sie neben heilpädagogischem Fachwissen ein differenziertes Verständnis für komplexe familiäre und psychosoziale Belastungssituationen auf (Buchhinweis).
In ihren Fortbildungen teilt sie ihr Wissen praxisnah und ressourcenorientiert zu folgenden Themen:
- Beziehungsaufbau und Beziehungsgestaltung unter erschwerten Bedingungen
- Entwicklungsbesonderheiten von Kindern verstehen (Sprache, Spiel, Motorik, Selbstständigkeit)
- Kinder und Jugendliche traumasensibel begleiten
Ziel dieser Fortbildungen ist es, dass Fachkräfte und Pflegeeltern darin unterstützt werden, kindliches Verhalten besser verstehen zu können sowie Sicherheit und Zutrauen in das eigene pädagogische Handeln zu gewinnen, um das Kind zuverlässig zu begleiten.
Schulungsangebote - Laura Nottenkämper
Beziehungsaufbau und Beziehungsgestaltung unter erschwerten Bedingungen
- Zielgruppe
-
- Pflegeeltern
- Eltern von Kindern mit Besonderheiten in der Entwicklung
- Pädagogische Fachpersonen (Kita, Spielgruppe, Kinderheim, Schule)
- Ort
-
Bundesweit
- Zeitrahmen
-
09.00 bis 16.00 Uhr (inkl. Pausen)
- Inhalte
-
- Grundlagen verschiedener Bindungstypen
- Bindungsstörungen erkenenn
- Wie unterstütze ich den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung?
- Beziehungsgestaltung im Alltag
- Unterstützung der Resilienz und emotionalen Sicherheit
- Nutzen für die Teilnehmenden
-
- Verbesserung der Beziehungsqualität
- Handlungsimpulse im (pädagogischen) Alltag
Entwicklungsbesonderheiten von Kindern verstehen (Sprache, Spiel, Motorik, Selbstständigkeit)
- Zielgruppe
-
- Pflegeeltern
- Eltern von Kindern mit Besonderheiten in der Entwicklung
- Pädagogische Fachpersonen (Kita, Spielgruppe, Kinderhort, Kinderheim)
- Ort
-
Bundesweit
- Zeitrahmen
-
09.00 bis 16.00 Uhr (inkl. Pausen)
- Inhalte
-
- Meilensteine der Entwicklung
- Häufige Entwicklungsauffälligkeiten im Kleinkindalter
- Was tun bei Verdacht auf eine Behinderung oder Entwicklungsverzögerung?Entwicklungsförderung im Alltag
- Nutzen für die Teilnehmenden
-
- Kinder entwicklungsorientiert fördern und begleiten
- Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig erkennen
- Sicherheit und Kompetenzen im Umgang mit Entwicklungsbesonderheitn gewinnen
Kinder und Jugendliche traumasensibel begleiten
- Zielgruppe
-
- Pflegeeltern
- Eltern von Kindern mit Besonderheiten in der Entwicklung
- Pädagogische Fachpersonen (Kita, Spielgruppe, Kinderhort, Kinderheim, Schule)
- Ort
-
Bundesweit
- Zeitrahmen
-
09.00 bis 16.00 Uhr (inkl. Pausen)
- Inhalte
-
- Trauma und traumabedingte Störungen im Kinder- und Jugendalter erkennen
- Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Förderung von Sicherheit, Vertrauen und Stabilität
- Nutzen für die Teilnehmenden
-
- Gründe für herausforderndes Verhalten nachvollziehen können
- Strategien für den Umgang mit traumabedingten Belastungen entwickeln
Stephan Whiley
Herr Whiley
Volljurist · Rechtsamt Kreis Borken
Stephan Whiley, Jahrgang 1987, ist in Aachen geboren und seit 2015 Volljurist. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Acht Jahre war er beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Dezernat Jugend und Schule tätig, überwiegend beim
LWL-Landesjugendamt Westfalen.
Dort befasste er sich schwerpunktmäßig mit Grundsatzfragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
(Wirtschaftliche Jugendhilfe & Kostenerstattung),
der Fachberatung von Jugendämtern, der Durchführung von Fortbildungen sowie der Leitung des Arbeitskreises Wirtschaftliche Jugendhilfe des Landesjugendamts mit über 70 örtlichen Trägern der Jugendhilfe.
Ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit lag auf Fragen der örtlichen Zuständigkeit und der Kostenerstattung, die er auch im Rahmen von Gerichtsverfahren rechtlich begleitet und betreut hat.
Während dieser Zeit referierte er auf dem Fachtag wirtschaftliche Jugendhilfe des
Kommunalen Bildungswerks e.V.
und verfasste für die Fachzeitschrift Das Jugendamt (JAmt)
JAmt – Fachzeitschrift | DIJUF
den Beitrag „Begleitete minderjährige Ausländer" - Die Aufgaben und Möglichkeiten der Jugendhilfe am Beispiel ukrainischer Geflüchteter.
Seit 2024 ist Stephan Whiley im Rechtsamt des
Kreises Borken
tätig und dort nach wie vor mit jugendhilferechtlichen Themen befasst.
In seinen Seminaren vermittelt er praxisnah und verständlich die rechtlichen Grundlagen der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Das Angebot richtet sich insbesondere an Einsteigerinnen und Einsteiger, die einen fundierten Überblick gewinnen und Sicherheit im Umgang mit typischen Fallkonstellationen entwickeln möchten.
Schulungsangebote - Stephan Whiley
Seminar: Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Zielgruppe
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Neue Fachkräfte der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie erfahrene Mitarbeitende zur Auffrischung.
- Dauer
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Zweitägig (ca. 2×7h) inkl. Pausen (nach Bedarf)
- Inhalte
-
Örtliche Zuständigkeit (§§ 86 ff., 87 ff. SGB VIII) und Kostenerstattung (§§ 89 ff. SGB VIII), Grundbegriffe (z.B. gewöhnlicher und tatsächlicher Aufenthalt) und Erstattungsansprüche.
Beke Honermann
Frau Honermann
Fachberaterin und Fortbildnerin, LWL-Landesjugendamt Westfalen
Frau Beke Honermann (M. A. Soziale Arbeit und Betriebswirtin (VWA)) absolvierte ein duales Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie eine kaufmännische Ausbildung an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Bochum. Über 15 Jahre war sie in Wirtschaftsunternehmen tätig und hat unter Berücksichtigung der Synergetik – einer System- und Selbstorganisationstheorie – viele Change-Management-Prozesse gestaltet.
Nach ihrem Bachelorstudium der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Münster hat sie dort ein Masterstudium angeschlossen, in dem sie ihren inhaltlichen Fokus auf die Synergetik gelegt hat und schließlich in ihrer Masterthesis das Potential der Synergetik für die Soziale Arbeit untersucht hat.
Ihre Praxiserfahrungen in der Sozialen Arbeit sammelte sie unter anderem in den Hilfen zur Erziehung nach § 27 i. V. m. § 34 und § 41 SGB VIII als Betreuerin von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten bei einem freien Träger der Jugendhilfe sowie in der kommunalen Koordinierung des Landesprojektes „Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) in Nordrhein-Westfalen.
Zudem war sie ehrenamtliche Vormundin für einen jungen Syrer.
Seit 2022 arbeitet Frau Honermann als Fachberaterin und Fortbildnerin im LWL-Landesjugendamt Westfalen.
Sie vertritt das LWL-Landesjugendamt darüber hinaus im Redaktionsbeirat der Fachzeitschrift Thema Jugend sowie im Forschungsbeirat des aktuell laufenden Projektes „Nachhaltig geflüchtete Menschen versorgen".
Weiterhin ist sie Mitglied im Landesarbeitskreis Jugendhilfe, Polizei und Schule und in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V. und organisiert regelmäßig Fortbildungen und Fachtagungen.
Seit 2019 erhält sie regelmäßig Lehraufträge an zwei Hochschulen im Bachelor- sowie Masterstudium der Sozialen Arbeit unter anderem für Interdisziplinäre Konzeptentwicklung und Systemisches Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit auf Basis der Synergetik.
Schulungsangebote - Beke Honermann
Kompetenz Konzeptentwicklung – fünf konkrete Schritte zum Erfolg
- Zielgruppe
-
Fach- und Führungskräfte freier und öffentlicher Träger
- Ort
-
Online über Zoom (auch als Inhouse-Schulung möglich)
- Zeitrahmen
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09:00 bis 16:00 Uhr (inkl. Pausen)
- Teilnehmerzahl
-
Min. 3, max. 8
- Kosten
-
189,00 €
- Inhalte
-
- Anforderungen an Konzepte nach § 45 SGB VIII
- Fünf konkrete Schritte der Konzeptentwicklung
- Kompetenzen für strukturierte Konzeptarbeit
- Praxisbeispiele und Übungen
- Reflexion und Diskussion
- Nutzen für die Teilnehmenden
-
- Handlungssicherheit gewinnen
- Kompetenzen entwickeln
- Fünf konkrete Schritte für ein erfolgreiches Konzept kennenlernen
- Eigene Praxisbeispiele einbringen
- Übungen
Systemisches Denken und Handeln in der Sozialen Arbeit – auf Basis einer interdisziplinären System- und Selbstorganisationstheorie
- Zielgruppe
-
Fach- und Führungskräfte freier und öffentlicher Träger sowie sämtlicher Behörden und Organisationen
- Ort
-
Online über Zoom (auch als Inhouse-Schulung möglich)
- Termin(e)
-
- 03. und 10.07.2026 (zweitägig)
- Zeitrahmen
-
09:00 bis 16:00 Uhr (inkl. Pausen)
- Teilnehmerzahl
-
Mind. 5, max. 10
- Kosten
-
289,00 €
- Inhalte
-
- Grundlagen der Synergetik (System- und Selbstorganisationstheorie)
- Komplexität verstehen und einordnen
- Veränderungsprozesse professionell gestalten
- Praxistransfer anhand eigener Beispiele
- Optional: Schwerpunkt systemisches Führen
- Nutzen für die Teilnehmenden
-
- Fundiertes Verständnis von Komplexität
- Systemische und professionelle Gestaltung von Veränderungsprozessen
- Im Praxistransfer sehr individuelle Ausrichtung auf die Interessen der Teilnehmenden möglich
- Die Möglichkeit, eine neue Haltung auszubilden