Die Schulung „Ehrenamtliche Vormundschaft“ richtet sich sowohl an ehrenamtliche Vormünder (mit und ohne Erfahrung)
als auch an Jugendamtsmitarbeiter, welche für die Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern
verantwortlich sind.
In dieser Schulung erhalten Sie einen umfassenden Überblick über wichtige Themen, die Sie als (potenzieller)
ehrenamtlicher Vormund bzw. Jugendamtsmitarbeiter kennen sollten. Fragen Sie sich, welche Rechte und Pflichten ein
ehrenamtlicher Vormund hat? Wir werden uns intensiv mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigen. Darüber hinaus werden
wir uns der (guten) Zusammenarbeit mit den verschiedenen Kooperationspartnern, dem „richtigen“ Rollenverständnis sowie
den unterschiedlichen Erwartungen widmen.
Auch werden wir das Thema „Rechtsschutz“ gründlich behandeln. Denn nicht immer bekommt Ihr Mündel insbesondere vom
Jugendamt oder dem BAMF bzw. der Ausländerbehörde das, was ihm rechtlich zusteht. Zudem erhalten Sie einen Einblick in
psychologische Aspekte und Sie erfahren, welche Strategien sinnvoll sind, wenn Ihr Mündel (vielleicht) Opfer einer
Straftat wurde.
Wir werden darüber sprechen, was bei einem unbegleiteten minderjährigen Ausländer als Mündel und was bei Pflegeeltern
als ehrenamtlicher Vormund besonders zu beachten ist. Inhaltich abgerundet wird die Schulung mit Tipps dazu, was bei
der Begleitung des Mündels in die Volljährigkeit bedacht werden sollte.
Mit einem Selbsttest am Ende der Schulung können Sie erfahren, was Sie nunmehr alles über die Führung einer
ehrenamtlichen Vormundschaft wissen. Auch erhalten Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmern zu vernetzen, um
sich bei künftigen Fragen rund um Ihre Vormundschaft austauschen zu können.
Zielgruppe des Schulungsangebots „Jugendamtsinterne Zusammenarbeit in der Vormundschaft (Koordinierungsstelle)“ sind
insbesondere Jugendamtsleiter sowie andere Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Jugendamt.
Zunächst werden die Aufgaben im Bereich des behördlichen Vormundschaftswesens im Detail erläutert. Dabei liegt der
Schwerpunkt auf den sogenannten „vormundschaftsbezogenen Aufgaben“. Dies sind denjenigen Aufgaben, welche das Jugendamt
im Bereich der Vormundschaft wahrzunehmen hat und bei denen es sich gerade nicht um die Führung von Amtsvormundschaften
handelt, also insbesondere die Akquise, Schulung, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Vormündern. Wahrgenommen werden diese Aufgaben sinnvollerweise in der jugendamtsinternen „Koordinierungsstelle“. In diesem
Zusammenhang wird aufgezeigt, welche Bedeutung dem in § 55 Absatz 5 SGB VIII mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft
getretenen „Verbot der Mischarbeitsplätze“ wirklich zukommt. Auch wird aufgezeigt, welches Jugendamt für welche der
Aufgaben örtlich zuständig ist.
Zudem werden die Schnittstellen zur Aufgabenwahrnehmung mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und Pflegekinderdienst
(PKD) dargestellt. Abgerundet wird diese Veranstaltung durch die Vorstellung und Besprechung eines Musters für eine
(jugendamtsinterne) Kooperationsvereinbarung.
Sie spielen mit dem Gedanken, die Aufgaben des behördlichen Vormundschaftswesens gemeinsam mit einem oder mehreren
anderen Jugendämtern wahrzunehmen? Oder Sie möchten diese Aufgaben von einem anderen Jugendamt wahrnehmen lassen oder
aber für ein anderes Jugendamt erledigen? Haben Sie vielleicht sogar bereits konkrete Ideen für eine interkommunale
Zusammenarbeit, benötigen aber noch das passende rechtliche Rüstzeug, um Ihr Jugendamt interkommunal stark aufzustellen?
Diese Schulung richtet sich an Jugendamtsmitarbeiter (insbesondere Jugendamtsleiter und andere Führungskräfte) sowie an
Jugenddezernenten, Kämmerer und (Ober-) Bürgermeister. Aber auch für die mit der interkommunalen Zusammenarbeit betrauten
Mitarbeiter in Bezirksregierungen und Ministerien stellt die Teilnahme an dieser Schulung eine große Bereicherung dar.
Zunächst werden das behördliche Vormundschaftswesen im Detail sowie die gesetzlich geregelte örtliche Zuständigkeit
dargestellt. Sodann beschäftigen wir uns mit der Frage, inwieweit fremde Jugendämter im Rahmen einer Amtshilfe gemäß
§ 3 SGB X und Träger
der freien Jugendhilfe im Rahmen des
§ 76 SGB VIII
beteiligt werden können.
Anschließend wird
§ 69 Absatz 4 SGB VIII
vorgestellt. Nach dieser bundesrechtlichen Vorschrift können mehrere örtliche Träger, auch wenn sie verschiedenen
Ländern angehören, zur Durchführung einzelner Aufgaben nach dem
SGB VIII
gemeinsame Einrichtungen und Dienste errichten.
Anschließend schauen wir uns gemeinsam an, welche Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit in Ihrem Bundesland
maßgeblich sind. Schließlich findet ein Austausch über eine Mustervereinbarung statt.
Die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit sowie die korrekte Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gehören zu den rechtlich anspruchsvollsten und zugleich praxisrelevantesten Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Fehler in diesem Bereich führen nicht selten zu langwierigen Klärungsprozessen und finanziellen Belastungen der Jugendämter.
Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmenden Rechtssicherheit im Umgang mit Zuständigkeits- und Erstattungsfragen zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, typische Fallgestaltungen eigenständig und rechtssicher zu bearbeiten.
Inhalte:
Das Seminar vermittelt einen fundierten und praxisnahen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit für Leistungen und andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 86 ff., 87 ff. SGB VIII) und zur Kostenerstattung (§§ 89 ff. SGB VIII).
Anhand typischer Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis werden die rechtlichen Grundlagen der örtlichen Zuständigkeit verständlich erläutert und systematisch eingeordnet. Dazu zählt auch die Klärung der Grundbegriffe der Zuständigkeitsprüfung, wie beispielsweise „gewöhnlicher und tatsächlicher Aufenthalt“ oder „vor Beginn der Leistung“.
Im zweiten Teil des Seminars stehen die Erstattungsansprüche zwischen Jugendhilfeträgern im Mittelpunkt.
Absprachen über Schwerpunkte, Vertiefungen oder Auslassungen sind selbstverständlich möglich.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich in erster Linie an neue Fachkräfte der wirtschaftlichen Jugendhilfe, aber auch langjährige Mitarbeitende können ihre Kenntnisse „auffrischen“ und anhand eines strukturierten Überblicks für sich überprüfen und ggf. aktualisieren.